-21.02.22-
Liebe Eltern, liebe Sorgeberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,
es gibt kleine Änderungen zum Lolli-Testverfahren.
Ab dem 28.02.2022 sind vollständig immunisierte und genesene Schülerinnen und Schüler von der Testpflicht befreit. Sie können auf Wunsch weiterhin an den Testungen teilnehmen.
Für alle anderen Schülerinnen und Schüler besteht weiterhin die Testpflicht.
Genesene gelten für sechs Monate als genesen (Stand 21.02.22).
Bitte weisen Sie uns den Impfstatus oder Genesenenstatus Ihres Kindes schriftlich nach.
Dazu benötigen wir:
Geimpft: den Impfausweis oder das Impfzertifikat als Nachweis der Impfung
Genesen: das Genesenenzertifikat, den positiven PCR- oder Bürgertest
Wurde die Coronaerkrankung durch den Lolli-Test in der Schule festgestellt, gilt dies als Nachweis.